Ab Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das für Websites neue Verpflichtungen zur barrierefreien Gestaltung einführt. Doch was bedeutet das Barrierefreiheitsgesetz im Webdesign überhaupt? Warum ist es wichtig? Und was ändert sich für Unternehmen und Webdesigner:innen?
In diesem Artikel erfährst du alles, was du darüber wissen musst.
Was bedeutet Barrierefreiheit im Webdesign?
Barrierefreiheit im Webdesign bedeutet, dass Websites so gestaltet sind, dass sie für alle Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen Fähigkeiten, einfach zugänglich und nutzbar sind. Dies umfasst Aspekte wie klare Navigation, gut lesbaren Text, alternative Texte für Bilder und vieles mehr.
Warum ist Barrierefreiheit wichtig?
Barrierefreiheit ist wichtig, weil sie sicherstellt, dass alle Menschen, einschließlich solcher mit Behinderungen, die gleichen Möglichkeiten haben, auf Online-Inhalte zuzugreifen und sie zu nutzen. Eine barrierefreie Website verbessert die Nutzererfahrung für alle Besucher:innen und erweitert die Reichweite des Unternehmens.
Was ändert sich mit dem BFSG?
Das BFSG macht es für Unternehmen verpflichtend, ihre Websites barrierefrei zu gestalten, insbesondere wenn sie elektronische Dienstleistungen anbieten. Dies betrifft Bereiche wie E-Commerce, Online-Banking, Terminbuchungen und mehr. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Websites den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) entsprechen.
Um die Barrierefreiheit ihrer Websites zu gewährleisten, müssen Unternehmen verschiedene Maßnahmen ergreifen. Dazu gehören die Verwendung von klaren Kontrasten, ausreichend großer Schrift, alternativen Texten für Bilder, Tastaturzugänglichkeit und vieles mehr. Ziel ist es, die Website für alle Nutzer:innen leicht zugänglich zu machen.
Grundsätzlich gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nicht für Kleinstunternehmen, die relevante Dienstleistungen gemäß dem Gesetz anbieten. Ein Kleinstunternehmen wird definiert als ein Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro. Wenn ein Kleinstunternehmen nicht mindestens eines dieser Kriterien erfüllt, muss es die Vorschriften des BFSG einhalten. Es gibt keine Ausnahmeregelungen für Unternehmen, die Produkte anbieten, die unter das BFSG fallen.
Um die Barrierefreiheit ihrer Websites sicherzustellen, sollten Unternehmen folgende Maßnahmen ergreifen:
Klare Kontraste verwenden, damit Texte gut lesbar sind.
Eine ausreichend große Schriftgröße verwenden, die sich auch vergrößern lässt.
Alternative Texte für Bilder bereitstellen, um Informationen für Screenreader zugänglich zu machen.
Tastaturzugänglichkeit sicherstellen, damit Nutzer:innen die Website ohne Maus navigieren können.
Klare und verständliche Sprache verwenden, um die Inhalte für alle zugänglich zu machen.
Navigationselemente deutlich kennzeichnen und eine logische Reihenfolge gewährleisten.
Barrierefreiheit im Webdesign ist nicht nur eine ethische Verpflichtung, sondern auch eine gesetzliche Anforderung. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Websites für alle zugänglich sind, um eine positive Nutzererfahrung zu gewährleisten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Mit den richtigen Maßnahmen können sie eine inklusive Online-Umgebung schaffen, von der alle profitieren.
Bei Fragen bin ich gerne für Sie da.
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